CGM wird Kassenleistung

Jetzt ist es offiziell, die kontinuierliche Glukosemessung wird Kassenleistung! Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) fällt die kontinuierliche Glukosemessung für eine Vielzahl von Patienten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Entscheidung des GBA bestätigt und diese ist nun seit dem 7. September 2016 rechtskräftig. Insulinpflichtige Menschen mit Diabetes haben somit grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Kosten für ein Real-Time CGM System durch ihre Krankenkasse!